Wald

Anwendung des PC-Programms Jagdkataster in anderen Bundesländern

Das PC-Programm Jagdkataster 2.1 des ZJEN ist grundsätzlich auch in anderen Bundesländern als in Niedersachsen anwendbar, da die Katasterdaten bundesweit mittlerweile in ein einheitliches Format (ALKIS) überführt worden sind. Es ergeben sich jedoch beim praktischen Gebrauch des Programms in anderen Bundesländern gegebenenfalls Einschränkungen:

  • Die von der Software vorgenommene Einteilung in bejagbare und nicht bejagbare Flächen erfolgt aufgrund der Vorgaben im Niedersächsischen Jagdgesetz § 9 Abs. 1 und Abs. 2. Das Programm stuft Grundstücke mit den im Gesetz genannten Nutzungsarten als befriedeten Bezirk ein. Sollten in anderen Bundesländern andere Regelungen gelten, so werden die Zuordnungen im Programm u. U. fehlerhaft sein.
    Diese potentielle Fehlerquelle lässt sich jedoch durch manuell vorzunehmende Zuordnung der Fläche ausschalten.

  • Die als Modul angebotene digitale Karte (GIS-Modul) ist in anderen Bundesländern nicht ohne Weiteres verfügbar. Die Darstellung des GIS-Moduls in Niedersachsen erfolgt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen unserem Software-Dienstleister und dem Land Niedersachsen. Eine solche vertragliche Rahmenvereinbarung ist Voraussetzung für die Nutzung einer digitalen Karte eines Landesservers. Nutzern des PC-Programms Jagdkataster 2.1 in anderen Bundesländern wird daher empfohlen, sich generell separat eine Karte mit Flurstücksbezeichnungen zu beschaffen.

  • Die in unserer Preisliste dargestellten Kosten für die Katasterdaten können in anderen Bundesländern erheblich abweichen.