Wald

Willkommen auf der Internetseite des ZJEN

 

 

Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. ist Stimme und Anwalt von landesweit mehr als 3.500 Jagdgenossenschaften und Eigenjagden. Wir unterstützen unsere Mitglieder in allen Fragen ihrer täglichen Arbeit und vertreten ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung.

 

Bitte wählen Sie in der Menüleiste ein Thema aus.

Mitglieder können zusätzlich über die Eingabe der Mitgliedsnummer (Eingabe ohne Bindestrich und ohne Leerzeichen) und eines Passwortes auf Merkblätter, Musterformulare und Verträge des ZJEN zugreifen.

 

 

Wichtiger Hinweis zum ZJEN-Jagdkatasterprogramm:

Seit Juli 2024 liegt das Programm jetzt in der neuen Version 2.2 vor. Auch gibt es wichtige Änderungen hinsichtlich der Kosten, die die Anwender im Ergebnis finanziell entlasten.

Der Bezug von Katasterdaten bei der Katasterverwaltung des Landes Niedersachsen hat sich erheblich vergünstigt. Grund dafür ist, dass die Abgabe der ALKIS-Datensätze zu Flurstücken, Gebäuden und tatsächlicher Nutzung nach der neuen Open Data Richtlinie (EU) seit Sommer 2024 gebührenfrei erfolgt. Lediglich die ALKIS-Datensätze zu Eigentumsangaben werden nach den Gebühren der neuen Kostenordnung berechnet. Hierbei liegt die Mindestgebühr pro Abgabe bei 60,00 €. Unserer gegenwärtigen Einschätzung nach dürfte diese Gebühr nur im Ausnahmefall nennenswert überschritten werden.

Als Erleichterung für die Nutzer des GIS-Moduls wurden die Zugriffe auf die digitale Kartenansicht seit Juli 2024 kostenfrei gestellt.

Nähere Informationen zum PC-Programm Jagdkataster sowie aktuelle Bestellformulare und Priesinfos finden Sie hier.

 

 

Neue Mustersatzung für Jagdgenossenschaften

Durch Runderlass vom 06.03.2023 hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium nun die seit längerem erwartete neue Mustersatzung für Jagdgenossenschaften bekannt gegeben. Die neue Satzung finden Sie hier als pdf-Datei.

Die neue Satzung orientiert sich an der vorherigen Mustersatzung des Niedersächsischen Landwirtschaftministeriums aus dem Jahre 2001, berücksichtigt aber die inzwischen eingetretenen Rechtsentwicklungen und die aktuellen Anforderungen in der Praxis innerhalb der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft.

Für Mitglieder im ZJEN steht ab dem 11. März 2023 ein mehrseitiges Erläuterungs- und Merkblatt auf unserer Homepage im mitgliedergeschützten Bereich mit wichtigen Hinweisen zur Beschlussfassung, Bekanntmachung und Umsetzung der neuen Satzung zur Verfügung.

 

 

Übergangsfrist zur Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften bis zum 31.12.2024 verlängert

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Übergangsfrist für die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Jagdgenossenschaften) erneut um zwei Jahre verlängert wird. Die erneute Abgabe einer Optionserklärung ist nicht erforderlich. Eine Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften, die die Kleinunternehmereigenschaft nicht erfüllen, setzt also frühestens zum 01.01.2025 ein.
Die Verlängerung der Übergangsfrist war im Regierungsentwurf zunächst noch nicht enthalten, wird aber jetzt die Betroffenen spürbar entlasten.

 

 
Wechsel an der Verbandsspitze des ZJEN

Mehr als zehn Jahre hatte Landesminister a. D. Hans-Heinrich Ehlen das Amt des Präsidenten des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) inne und hat am 29.08.2022 während der ZJEN-Mitgliederversammlung in Bad Fallingbostel die Aufgabe an Astrid Garben-Mogwitz weitergereicht. Die Mitglieder des ZJEN haben die neue Präsidentin einstimmig bei zwei Enthaltungen in das Ehrenamt gewählt.

Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies würdigte die besonderen Verdienste Ehlens, der parteiübergreifend viele Türen geöffnet habe, um die Anliegen der Grundeigentümer in Fragen von Eigentumsschutz, Jagdrecht und Naturschutz zu vermitteln und konsequent zu vertreten.

 

 
Novellierung des NJagdG in Kraft getreten

Die Änderungen zum Nds. Jagdgesetz sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 20. Mai 2022 bekannt gemacht worden und am darauf folgenden Tage in Kraft getreten. Die Lesefassung des neuen Niedersächsischen Jagdgesetzes finden Sie hier.

ZJEN-Mitglieder erhalten weiterführende Informationen zu den wichtigsten Änderungen, insbesondere was die Interessen und Belange der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer anbelangt.

Ab sofort steht ein detailliertes Rundschreiben zu den Änderungen im NJagdG zur Verfügung (ZJEN-Informationen Nr. 34), das auf unserer Homepage im mitgliedergeschützten Bereich (Mitgliedsnummer und Passwort erforderlich) unter der Rubrik "ZJEN-Rundschreiben" abgerufen werden kann. Ein Briefpost-Versand erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Auf Grundlage des neuen Gesetzes wird in absehbarer Zeit auch eine neue Mustersatzung für Jagdgenossenschaften entworfen und durch das Nds. Landwirtschaftsministerium bekannt gemacht. Auch diesbezüglich halten wir Sie auf dem Laufenden. Einen feststehenden Termin für die neue Mustersatzung gibt es noch nicht.

 

 
Neues Jagdgesetz passiert den Landtag

Die am 17.05.2022 vom Niedersächsischen Landtag mit breiter politischer Mehrheit (Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und FDP sowie von Fraktionslosen) verabschiedete Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wird vom ZJEN als positiv bewertet. Mit dem neuen Gesetz ist an vielen Stellen eine Stärkung der Grundeigentümerinteressen verbunden. Vereinfachungen wird es auch in der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaften geben. Der ZJEN hatte im Zuge der Beratungen zum Gesetzentwurf, die bereits 2019 begonnen hatten, mehrfach detailliert Stellung genommen. Dass der Wolf jetzt dem Jagdrecht unterstellt wird, entspricht einer seit Jahren gestellten Forderung des ZJEN. Auch wenn der besondere Schutzstatus sich dadurch nicht ändert, ist die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ein erster Schritt in Richtung eines aktiven Bestandsmanagements.

Unsere Mitglieder informieren wir in Kürze durch gesonderte Mitteilung über die wichtigsten Änderungen des neuen Niedersächsischen Jagdgesetzes. Das Gesetz wird unmittelbar nach seiner Verkündung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft treten, wobei zu einigen neuen Regelungen Übergangsfristen zu beachten sind. In Folge der Gesetzesänderung wird auch die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften überarbeitet. Zu welchem Termin diese fertig gestellt sein wird, ist allerdings noch nicht verbindlich absehbar.

 

Agrarausschuss beschließt neues Niedersächsisches Jagdgesetz

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Niedersächsischen Landtags hat in seiner Sitzung vom 27. April 2022 den nochmals überarbeiteten Gesetzentwurf zur Novelierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes abschließend gebilligt. Damit kann das Gesetz nach Zustimmung der weiteren begleitenden Ausschüsse zur endgültigen Beschlussfassung in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden. Das neue Gesetz könnte dann bereits in der Plenarsitzung Mitte Mai vom Landtag beschlossen werden und nach formgerechter Verkündung im Frühsommer in Kraft treten.

Der Ausschuss hat sich auch für den Antrag der Regierungskoalition ausgesprochen, den Wolf in das Niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen. Zuvor hatten ZJEN, Landvolkverband und Weidetierhalter ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten vorgelegt, wonach diesem Vorhaben keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Durch die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ändert sich zwar nicht der bestehende Schutzstatus. Das bedeutet, dass Entnahmen weiterhin nur durch die Naturschutzverwaltung angeordnet werden können. Es ist damit jedoch ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, um in weiteren Etappen zu einem angemessenen Umgang mit dem Wolf und zu einer auch für die Landnutzer verträglichen Wolfspopulation zu gelangen.

 

NJagdG-Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht

Der nach der Verbändeanhörung überarbeitete Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wurde vom Landeskabinett am 24.08.2021 gebilligt und wird nun in das weitere Gesetzgebungsverfahren in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Mehrere vom ZJEN kritisierte Punkte wurden im Zuge der Überarbeitung angepasst oder gestrichen. Die aktuelle Landtags-Drucksache zum Gesetzentwurf liegt seit dem 30.08.2021 vor und trägt die Nummer 18/09833.

Unter anderem sieht das Gesetz eine Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen bei Rot-, Dam- und Muffelwild vor. Abschusspläne für Rehwild sollen in Zukunft um bis zu 30 % überschritten werden dürfen und vorrangig in die Hände der Jagdpachtvertragsparteien gelegt werden. Erleichterungen soll es zudem für die Selbstverwaltung in den Jagdgenossenschaften geben.
Der ZJEN wird sich mit den noch offen gebliebenen Kritikpunkten und Vorschlägen auch im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens einbringen. Auch soll die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht erst im Rahmen der parlamentarischen Beratungen Eingang in das Gesetz finden. Ziel bleibt ein Inkrafttreten des neuen NJagdG zum 01.04.2022.

 

Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vorgelegt

Mitte Februar 2021 hat das Niedersäschsische Landwirtschaftsministerium den Verbänden einen vom Niedersächsischen Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetztes zur Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zugleietet. Mit dem Entwurf soll nach Aussagen der Landesregierung das Jagdrecht modernisiert werden. Dabei sollen die Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre, insbesondere auf den Gebieten des Natur- und Tierschutzes, der Eigentumsstärkung sowie der Verwaltungsvereinfachung berücksichtigt werden.
Der ZJEN hat zum Gesetzentwurf ausführlich und kritisch Stellung genommen, um die Position der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer zu stärken.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit innerhalb des Ministeriums in der weiteren Bearbeitung.
Regelungen zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz sind in dem Entwurf nicht enthalten. Diese sollen über einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen später direkt in die Landtagsberatungen eingebracht werden.
ZJEN-Mitglieder werden durch Rundschreiben weiterführend informiert, sobald der überarbeitete Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wurde.
Ziel des Gesetzgebers ist es, die Novelle zum 01.04.2022 in Kraft zu setzen.

 

Corona-Virus - Jagdgenossenschaftsversammlungen sind möglich

Das Land Niedersachsen sieht weiterhin Maßnahmen vor, um das Corona-Virus einzudämmen. Die beschlossenen Maßnahmen betreffen auch Veranstaltungen und Versammlungen.

Jagdgenossenschaftsversammlungen sind nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 23.12.2021 zulässig, wenn die aktuellen Hygieneregeln eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt. Jede Person hat in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person muss eingehalten werden. Ein taugliches Hygienekonzept nach § 5 Abs. 2 der Corona-Verordnung beinhaltet eine Erhebung der personenbezogenen Daten und eine Dokumentation der Daten. Nähere Informationen erteilen die örtlichen Gesundheitsämter.

Eventuell weitergehende Anordnungen der örtlich zuständigen Behörden sind zusätzlich zu beachten.
 

 

Neue Jagdzeitenregelung in Niedersachsen in Kraft getreten

Mit einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz (DVO-NJagdG) wurden mit Wirkung von Ende Januar 2021 die Niedersächsischen Jagdzeiten angepasst und teilweise verlängert. Vorangegangen waren mehrere Jahre intensiver, teils kontroverser Diskussion.
Die neue Verordnung korrigiert in Teilbereichen die massiven Jagdzeitenverkürzungen vom Oktober 2014. Weiterhin wurde im Schalenwildbereich die am 01. Mai beginnende Jagdzeit in weiten Teilen (auch Rehböcke) auf den 01. April vorverlegt, bei den Schmaltieren endet sie im Frühjahr jetzt am 15. Mai (vorher 31. Mai). Für Stock-, Pfeif- und Krickente gilt innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten nun wieder die Bundesregelung (01.09. bzw. 01.10. bis 15.01.).
ZJEN und Jägerschaft hatten unter anderem mit Hinweis auf die hohen Bestände von Gänsen und der damit verbundenen Wildschadensproblematik nachdrücklich ausreichend lange Jagdzeiten auch in diesem Bereich gefordert. Dies wurde vom Landwirtschaftsministerium zu unserem Bedauern nicht umgesetzt.
Entgegen des ursprünglichen Verordnungsentwurfs vom Sommer vergangenen Jahres hat auch die Blässgans sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten keine Jagdzeit erhalten, ohne dass hierfür sachliche überzeugende Gründe erkennbar wären. In einer gemeinsamen Presseerklärung von ZJEN und Landesjägerschaft wurde daneben auch die neu eingeführte Möglichkeit eines Abschusses von Nonnengänsen als zu eng und zu kompliziert bemängelt.
Ob vor dem Hintergrund dieser Änderungen die im Jahre 2015 von ZJEN und Landesjägerschaft angestrengten Normenkontrollverfahren gegen die vorherige Jagdzeitenverkürzung aus 2014 für vollständig erledigt erklärt werden können, wird von den Verbänden derzeit noch geprüft, erscheint aber fraglich.

Durch die Änderung der DVO-NJagdG wurde zusätzlich bei der Schwarzwildbejagung die Verwendung von Nachtsichtaufsatz- und Nachtsichtvorsatzgeräten für z.B. Zielfernrohre zugelassen. Dies wird von den Jagdrechtsinhabern im Sinne einer effektiven Schwarzwildbejagung und der ASP-Prävention begrüßt.

Eine vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium erstellte Übersicht finden Sie hier:

 

Informationen zur ZJEN-Jahresmitgliederversammlung

Wegen der Corona-Pandemie wird die ZJEN-Jahresmitgliederversammlung für das Jahr 2020 in Bad Fallingbostel auf das kommende Jahr 2021 verschoben. Den entsprechenden Termin werden wir rechtzeitig bekannt geben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!

 

Bundesrat stimmt Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung von § 2 b Umsatzsteuergesetz zu

Aus § 2 b UStG ergibt sich die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, also z. B. auch auf Jagdgenossenschaften. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom Juni 2020 ist die Frist für die Anwendung dieser Vorschrift bei bereits abgegebener Optionserklärung über den 31.12.2020 hinaus auf den 31.12.2022 verlängert worden (vgl. § 27 Abs. 22 UStG). Eine erneute Optionserklärung ist für die Inanspruchnahme der Verlängerung nicht erforderlich. 

 

Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf 22.000,00 €

Nach § 19 Abs. 1 S. 1 UStG soll die Umsatzsteuer nicht erhoben werden, wenn der Umsatz des Unternehmens im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 17.500,00 € nicht überstiegen hat und 50.000,00 € im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Dass auch die Jagdgenossenschaften inzwischen den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes unterliegen, hatten wir in der Vergangenheit unseren Mitgliedern in mehreren Rundschreiben mitgeteilt. Von Jagdgenossenschaften, die unter die so genannte Kleinunternehmerregelung fallen, wird eine Umsatzsteuer allerdings nicht erhoben.
Durch das vom Bundestag am 24. Oktober 2019 verabschiedete 3. Gesetz zur Bürokratieentlastung wird die Kleinunternehmergrenze von derzeit 17.500,00 € jährlich zum 01. Januar 2020 auf 22.000,00 € erhöht.
Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze auf 22.000,00 € ist jetzt im Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 28.11.2019 verkündet und somit ab 01.01.2020 verbindlich.